Karlshorster Grundschule Berlin


Schulordnung

Schulordnung

Karlshorster Grundschule | Berlin Lichtenberg | Stand: 01-2012


 

I. Vorwort

Wir, die Lehrer, Erzieher, Schüler und nichtpädagogischen Mitarbeiter, verbringen einen großen Teil des Tages in der Schule. So versteht es sich eigentlich von selbst, dass jeder durch sein persönliches Tun dazu beiträgt, diesen schulischen Lebensbereich so zu gestalten, dass alle sich wohlfühlen und gern in die Schule gehen.

Schüler sollen

- sich untereinander verständnisvoll und tolerant verhalten,

- sich im Unterricht und in den Pausen werder belästigen noch behindern,

- sich gegenseitig helfen und fördern,

- den Unterrichtspflichten pünktlich und regelmäßig nachkommen,

- durch ihr Verhalten mit dazu beitragen, Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude zu gewährleisten,

- ihre Interessen wahrnehmen und vertreten und Kritik in angemessener Form vortragen,

- sich an der Arbeit der Schulgremien beteiligen und ihre Vertreter unterstützen.

Eltern sollen

- für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflicht sorgen,

- ihre Verpflichtung ernst nehmen, sich über den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren,

- im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Unterrichts-und Erziehungsarbeit unterstützen.

Lehrer und Erzieher sollen

- die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Schülers anstreben,

- den Schülern verständnisvoll, hilfsbereit und konsequent gegenübertreten und dabei ein Beispiel für höfliches und demokratisch faires Verhalten abgeben,

- die Unterrichtsveranstaltungen pünktlich beginnen und beenden.

Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher arbeiten an einer gemeinsamen Aufgabe, die in konstruktivem Zusammenwirken zu lösen ist.

Die nichtpädagogischen Mitarbeiter der Schule tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum ordentlichen organisatorischen Ablauf des Schullebens bei.

 

II. Allgemeine Schulordnung

1. Unterrichtszeiten

  Fördern 7.25 Uhr -   7.50 Uhr
  8.00 Uhr -   8.45 Uhr 
  8.55 Uhr -   9.40 Uhr 
     
  10.00 Uhr -  10.45 Uhr
  10.55 Uhr -  11.40 Uhr
     
  12.50 Uhr -  13.00 Uhr
  13.10 Uhr - 13.55 Uhr
  14.00 Uhr -  15.35 Uhr

 

- Die Schüler finden sich morgens 10 Minuten vor Stundenbeginn in den Klassenräumen ein und stellen ihre Unterrichtsbereitschaft her.

- Ein Klassensprecher informiert die Schulleitung (Sekretariat) , wenn der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist.

 

1.1 Pausenzeiten

- Die festgelegten Pausenzeiten sind von allen Beteiligten einzuhalten.

- In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Klassenraum.

- Auf den Fluren wird nicht gerannt und getobt.

- In den großen Pausen nach der 2. und 4. Stunde begeben sich die Schüler umgehend auf den Schulhof. Hier verhalten sie sich rücksichtsvoll zueinander, so dass keine Mitschüler gefährdet werden und keine Einrichtungen bzw. Gegenstände, Blumen, Bäume und Sträucher beschädigt werden.

- Bei Regenwetter wird abgeklingelt und  die Schülerinnen und Schüler bleiben unter Aufsicht des  Lehrers der nachfolgen Stunden im Klassenraum.

- Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Schüler verlassen Toiletten so, wie sie sie vorzufinden wünschen. Nach Benutzung wird die Wasserspülung betätigt.

- Bei Verletzungen und Unfällen melden sich die Schüler beim aufsichtsführenden Lehrer oder sofort im Sekretariat.

- Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen führt zu Unfällen und ist deshalb nicht erlaubt.

- Jeder Klasse steht ein Spielkorb mit Gegenständen und Bällen zur Verfügung.

- Als Platz zum Spielen mit Bällen wird der Sportplatz hinter der Turnhalle genutzt. Im Schulhaus ist das Spiel mit Bällen nicht erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Regel Einzug des Balles.

- Während der Pausen und in den Freistunden dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.

2. Verhalten in den Unterrichtsräumen

 - Die Einrichtungen der Schule sind zu schonen, den Schülern anvertrautes Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln.

- Alle am Schulleben beteiligten Personen sind verpflichtet, durch ihr Vorbild und ihre aktive Mithilfe für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Dazu gehört, dassVerschmutzungen, Schmierereien, Sachbeschädigungen und Zerstörungen vermieden bzw. verhindert werden.

- Nach jeder Unterrichtsstunde sorgt der Lehrer dafür, dass der Unterrichtsraum für die nächste Lerngruppe oder Gruppe des OGB in einem ordentlichen Zustand verlassen wird (gewischte Tafel, ordentlich stehendes Mobilar, Beseitigung etwaiger Verschmutzungen).

- Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen, Fenster schließen und die Räume werden durch die Lehrer abgeschlossen (Stundenplan anbringen, damit Unterrichtsende ersichtlich wird).

- Beschädigungen und grobe Verunreinigungen müssen grundsätzlich der Schulleitung mitgeteilt werden. Schüler und Lehrer sollten jedoch selbst tätig werden, wenn die Situation es erfordert und zulässt.

3. Schulspeisung

- Die Einnahme des Mittagessens erfolgt zu den vorgegebenen Zeiten (nach gültigem Essenplan) in der Aula.

4. Versäumen des Unterrichts/Beurlaubung

- Schulversäumnisse gelten nur bei Erkrankung des Schülers oder aus sonstigen unvorhergesehenen triftigen Gründen als entschuldigt.

- Versäumt ein Schüler den Unterricht, so ist innerhalb von 3 Tagen der Klassenlehrer durch die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen.

III. Sonstige Verhaltensregeln

- Der Verzehr von Speisen, Getränken und Kaugummi ist während des Unterrichts nicht gestattet.

- Das Rauchen und der Umgang mit Feuerzeugen und Streichhölzern ist den Schülern auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

- Messer, Waffen, Feuerwerkskörper u.ä. gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

- Für die Fachräume gelten besondere Regelungen.

- In der Klasse sollten Schüler für folgende Ämter eingeteilt werden:

a) Klassenbuchverantwortlicher (ständige Aufgabe)

b) Ordnungsdienst (wöchentliche Aufgabe)

- Größere Geldbeträge, Wertgegenstände und besonders wertvolle Kleidungsstücke sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, da sie bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt werden.

- Handys sind während des Unterrichtstages ausgeschaltet.

- Gefunde Gegenstände sind im Sekretariat abzugeben.

IV. Gefahren / Besondere Situationen

- Bei Alarm folgen alle Schüler den Anweisungen der Lehrer und Erzieher. Der Alarmplan ist zu berücksichtigen.

- Auch bei Smogalarm gelten spezielle Regeln.

- Ansteckende Krankheiten sind gemäß Infektionsschutzgesetz umgehend der Schule mitzuteilen (auch das Auftreten von Kopfläuden).

V. Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen

Die Schule soll bei Konflikten und Störungen in der Unterrichts-und Erziehungsarbeit gegenüber den Schülern vorrangig erzieherische Mittel einsetzen. Mögliche Erziehungsmaßnahmen sind

> Anerkennungen

> Lobe

> Beratende Gespräche

> Eintragungen ins Klassenbuch

> Information der Eltern

> Zusatzbelehrung durch Schulleiter

> Schriftliche Stellungnahme

> Wiedergutmachung / Reinigung bei Zerstörung bzw. Verschmutzung

> Zeitweiser Ausschluß vom Unterricht

> Verwarnung, Tadel

> Vorübergehende Einziehung von Gegenständen

Wenn Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts-und Erziehungsarbeit nachhaltig beeinträchtigen und die Erziehungsmaßnahmen wirkungslos bleiben, sind entsprechend Schulgesetz Ordnungsmaßnahmen zu treffen.

An der Schule wird zur Schlichtung von Konflikten, die im Schulleben entstanden sind, ein Vermittlungsausschuß gebildet. Jeder Betroffene kann sich an diesen Ausschuß wenden.

Schüler, die gegen die Schulordnung verstoßen, haben mit schuldisziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.

Klassenleiter erläutern den Schülern die Schulordnung (Schuljahresanfang, Beginn 2. Schulhalbjahr, bei Bedarf).


Letzte Änderungen 27.11.2002 (Gesamtkonferenz) , 29.03.2006 (Gesamtkonferenz) ,
26.04.2006 (Schulkonferenz) ,
August 2007